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Montagebedingungen für Toranlagen und Schranken:

1. Zum Zeitpunkt der Anlieferung der Produkte: Tore, Schranken, Türen etc. muss die Baustelle mit LKW´s frei befahrbar bis zu den zugewiesenen freien, befestigten und evtl. überdachten Lagerflächen sein. Geeignete Abladehilfen werden bauseits gestellt. Beschläge, Antriebe und elektr. Zubehör müssen gegen Diebstahl vom AG gesichert werden.

2. Die Lagerflächen müssen in unmittelbarer Nähe der Einbaustelle zur Verfügung stehen. Wenn dies aufgrund   örtlicher Situationen nicht möglich ist, so ist der AG für den späteren Transport von der Lager- zur Einbaustelle verantwortlich. Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen. 

3. Der Meterriss muss frei zugänglich und unmissverständlich sein und von Seiten des Auftraggebers pro Geschoss bzw. Bauabschnitt vorgegeben werden. Der Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben.

4. Die Wände und Decken müssen den baulichen und statischen Voraussetzungen zur Befestigung von Türen und Toren aller Art erfüllen. Die Verantwortung dafür übernimmt der AG. Die Wände und Decken müssen lot- und waagerecht sein. Die Wand und Deckenmaterialien sind anzugeben. Geeignete Unterkonstruktionen werden bauseits nach unseren Angaben gestellt. Den statischen Nachweis muss der AG erbringen.

5. Die Einbauorte der Tore, Schranken und Türen müssen zum Zeitpunkt der Montage frei zugänglich sein und durch andere Gewerke nicht behindert werden. Es müssen sich in unmittelbarer Nähe, max. 50 Meter entfernt, die Baustromzähler befinden. Bei Drehstrom ist auf das rechtsdrehende Drehfeld zu achten! Die einzelnen in Gewerke unterteilten Montageabläufe müssen zusammenhängend ausführbar sein. Insbesondere Bauunterbrechungen und daraus resultierende Anfahrten sind Mehrleistungen, die wir in Rechnung stellen.

6. Die tatsächlichen Bautoleranzen dürfen keine Zusatzleistungen zur Montage der  Schranken, Tore, Türen etc. nach sich ziehen. Insbesondere bei Feuerschutzabschlüssen aller Art, müssen die Bautoleranzen und Gebäudebewegungen den Zulassungstoleranzen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen angepasst werden.

7. Zum Einbau der Tore muss mindestens ein verdichtetes, ebenes Schotterplateau vorhanden sein, das im gesamten Montagebereich mit Arbeitsbühnen befahrbar sein muss.

8. Offene Gruben und freistehende Bewehrungsstäbe müssen zur Tormontage durch den AG so abgedeckt sein, dass dadurch keine Verletzungsgefahr bei einem Sturz entstehen kann.

9. Die geeigneten Elektroanschlüsse/-Verkabelungen müssen nach unseren Vorgaben max. 0,3 m unter dem Steuerungskasten angeordnet werden.

10. Die interne Verkabelung auf dem Torblatt und Motor- und Steuerleitung werden funktionsfähig zwischen dem Antrieb und der Steuerung verlegt.  

11. Unmittelbar nach der mechanischen Montage wird eine Sichtabnahme mit Gefahrenübergang auf den AG durchgeführt. Die beteiligten Personen sind dazu autorisiert.